Der Verfassungsgerichtshof in Österreich hat das geplante Gesetz zur Neuausrichtung des Tabakomonopols gekippt. Geplant war das E-Liquids künftig nur noch in den staatlich lizensierten Tabakwarenvertriebsstellen (Trafiken) verkauft werden sollte.
Das Verfassungsgericht entschied das die angegebenen Argumente des Gesundheits- und Jugendschutzes nicht ausreichend und stichhaltig sind um die Freiheit der Erwerbsausübung derart einzuschränken.
Die etwa 75 östereichischen Händler dürfen somit aufatmen und E-Zigaretten wie auch die zum Dampfen notwendigen Liquids weiterhin in ihren Fachgeschäften verkaufen.
Das eigentliche Ziel der Neuausrichtung des Tabakmonopols war es, eine Besteuerungsgrundlage zu schaffen und die ständig von Insolvenz bedrohten Trafiken zu stützen. Die östereichische Regierung gab schon vor etlichen Monaten zu , das die Steuereinkünfte aus Tabakwarenverkäufen stark rückläufig sind.
Was in Österreich bereits entschieden wurde, steht uns mit der Änderung zum Tabakerzeugnisgesetz in Deutschland noch bevor.