Die EU-Tabakrichtlinie

EU-Tabakrichtlinie BeitragsbildDie Europäische Tabakrichtlinie (2014/40/EU Richtlinie) ist nun schon vor gut einem Jahr verabschiedet worden. Die Regulationen beziehen sich auf alle Produkte die als Tabakwaren bezeichnet werden oder Nikotin enthalten, Medikamente ausgenommen.

Diese Richtlinie hat einen immensen Einfluss auf die Zukunft der E Zigarretten Nutzer. Neben einem Totalverbot von Werbung für E-Zigaretten, werden die E-Zigaretten wie auch Liquids so streng reguliert, dass weder ein Gebrauch als Genußmittel im herkömmlichen Sinn, noch eine Anwendung als Rauchentwöhnpräparat in Frage kommt.

Ferner muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) unter der Flagge einiger Tabakgiganten, wie auch der Hersteller Clicksmoker sich für die Tabakrichlinie ausgesprochen haben und somit ganz klar Stellung gegen die Interessen der Konsumenten bezogen haben.

Auf Anfragen diverser Dampfaktivisten bei einigen Firmen, die Mitglied beim VdeH sind, warum sie denn Mitglied im VdeH wären, obwohl der VdeH gegen die Interessen der Konsumenten und somit auch der Händler agiert, versuchten sich die Meisten herauszureden oder versicherten die Mitgliedschaft zu beenden. Vielen Händlern war scheinbar nicht ganz klar welche Ziele dieser Verband verfolgt. Er hat im Prinzip nicht die Interessen des Marktes oder der Konsumenten sondern der Monopolisten vertreten. Beispielsweise hat Greensmoke, ein Ableger von Phillip Morris Tochter „Altria“, von Beginn an nur EU-konformen und ziemlich überteuerten Cig-a-like Produkte im Sortiment gehabt. Interessanterweise erschien Greensmoke wenige Tage bevor die neue Tabakrichtlinie im Parlament verabschiedet wurde auf der Bildfläche mit einem moderaten Budget für Werbemaßnahmen. Firmen wie diese profitieren natürlich davon weil sie ihre überteuerte nicht „zweckgemäße“ Ware verkaufen können, bei der unter freien Marktbedingungen quasi keine Nachfrage besteht.

Eckpunkte der Tabakrichtlinie

Regulationen der Richtlinie 2014/40/EU betreffen E-Zigaretten in folgenden Punkten:

  • Liquids und Basen: maximale Nikotinkonzentration 20 mg/ml.
  • Nachfüllfläschchen: maximal 10 ml Fassungsvermögen.
  • Einzelne Aromen können von einzelnen Mitgliedsstaaten verboten werden.
  • E-Zigaretten sollen Nikotin auf gleichmäßigem Niveau unter normalen Gebrauchsbedingungen abgeben. Dies bedeutet nicht, dass E-Zigaretten mit variabler Volt- und/oder Watteinstellung verboten werden, da dies „normale Gebrauchsbedingungen“ sind. (oben genannter Punkt ist schlichtweg unmöglich einzuhalten.)
  • Maximales Fassungsvermögen für Einweg-E-Zigaretten und nachfüllbare Tanks wird auf 2 ml beschränkt (was absolut absurd ist da niemand hierdurch besser geschützt wird). Diese Volumenbegrenzung soll nicht gelten wenn diese ohne nikotinhaltiges Liquid verkauft werden (besser gehts nicht, was soll jemand davon abhalten nikotinhaltige Liquids einzufüllen).
  • Auslaufschutzmechanismus für E-Zigaretten und Nachfüllfläschchen ist Pflicht. Dieser soll ein Auslaufen beim Nachfüllen verhindern. (Dies ist quasi das aus für alle gängigen E-Zigaretten wie wir sie kennen und wird den Verschleiß wie auch die Kosten für das Dampfen, durch beispielsweise Sollbruchstellen etwa verdreifachen um den Absatz von E-Zigaretten zu Fördern).
  • Kindersicherungen an den Verschlüssen der E-Zigaretten sind Pflicht. Weiterhin sollen diese manipulationssicher sein. (Rofl, diesen Unsinn braucht man nicht weiter kommentieren).
  • Ein restriktiver Ansatz in Bezug auf die Werbung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter soll verfolgt werden.(Dies bedeutet ein Werbeverbot für E-Zigaretten.)
  • Der Kommission soll die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um das Inverkehrbringen bestimmter elektronischer Zigaretten oder Nachfüll­behälter oder von Arten von elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern zu verbieten. (Willkürsklausel, dadurch kann man ganze Baureihen die politisch nicht gewollt sind verbannen.)
  • Wenn mindestens drei EU-Mitgliedsstaaten ein bestimmtes Produkt verbieten , soll die Kommission berechtigt sein ein EU-weites Verbot für diese Produkt zu erlassen. (Erweiterung der Willkürklausel.)

(Quelle: blog.rursus.de)

Anmerkung zur Ausführung der Richtlinie 2014/40/EU: Es wird im original Text mehrmals erwähnt dass im Falle eines  sicherheits-/gesundheitsspezifischen Risikos oder Bedenken seitens der EU-Komision eine Berechtigung für weitere Verbote und Regulationen gewährt wird. Immer wird hier die Wahrung der Verhältnismäßigkeit genannt. Es gibt hier nur ein naturelles Problem.

Es gab niemals legitime oder ernstzunehmende Risiken oder Bedenken bezüglich Verdampfungsgeräten oder deren Inhaltsstoffen auf Grundlage empirischer Daten oder Untersuchungen. Somit ist die Tatsache das E-Zigaretten (als nicht Tabakprodukt) überhaupt in der Tabakrichtlinie behandelt werden schon ein Akt der Willkür. Des weiteren ist die Tabakrichtlinie so schwammig gefasst das die Kommission jederzeit ein Risiko fingieren kann um somit ganze Baureihen von E-Zigaretten vom Markt zu verbannen. Ein Verbot oder eine Regulation sollte ja schließlich auch unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit stattfinden und dies wurde schon ganz am Anfang beim Thema E-Zigaretten übergangen. Wie sollen wir EU Bürger uns dann noch auf die EU-Kommision verlassen geschweige denn vertrauen können? Anfangs versuchte man sogar E-Zigaretten beziehungsweise die Liquids mit einer Nikotinkonzentration von mehr als 4 mg in die Apotheke zu verbannen und als Rauchentwöhnungmittel zu deklarieren. Da hätten sich unsere Pharmariesen gefreut die 10 ml Liquids über das Apotheken-Monopol-Kartell für 20.- Euro pro Fläschchen verticken zu können. Aber Gottseidank ging das einigen Herrn dann doch etwas zu weit und vor allem die Gerichte haben dem willkürlich-verbrecherischem Treiben einiger bei der Lobby angestellten Politiker hier sehr schnell einen Riegel vorgeschoben. Die Gerichte haben schlicht festgestellt das die E-Zigarette kein Rauchentwöhnungsmittel sondern eindeutig ein Genußmittel ist. Das wird wohl auch langfristig für einige Anti-E-Zigaretten-hardliner in der EU noch lange zu schaffen machen. Beispielsweise Schweden welche derzeit ein Gesetz in Vorlage haben um eben genau dies zu tun was auf EU-Ebene bereits gescheitert ist, nämlich E-Liquids in die Apotheke zu verbannen. Nur dies ist jetzt ein nicht mehr EU-konformes Gesetz und darf somit keine Anwendung nach EU-Recht finden. Es bleibt abzuwarten ob die Schweden sich weiterhin an das EU-Recht halten werden………….

Konsumentenbedürfnisse

Bevor ich nun eine knappe Zusammenfassung der Richtlinie 2014/40/EU mit den wichtigsten Eckpunkten für E-Zigaretten benenne, möchte ich vorher die Anforderungen des Konsumenten von Verdampferware erwähnen. Die Tabakrichlinie macht einen zweckgemäßen Gebrauch der E-Zigarette als Genußmittel quasi unmöglich und birgt enorme Gesunheitsrisiken für den Nutzer.

Statt dass jedem die Freiheit gewährt wird, sein eigenes Liquid zu mischen, so ist die dafür notwendige Nikotinbase auf 20 mg/ml limitiert. Damit kann kein Liquid guter Qualität mehr zuverlässig gemischt werden. Vor allem weil es viele Dampfer mit „Sonderbedürfnissen“ gibt. Davon abgesehen gibt es noch einige „schwere“ Fälle von Dampferitis die brauchen nun mal 24 mg oder mehr im fertigen Liquid. Weiterhin sind Nachfüllbare E-Zigaretten ohnehin ausgenommen das sie durch Unachtsamkeit jederzeit auslaufen könnten und bedürfen somit einer Sonderregelung. Die Einwegcartomizer-Mafia mit ihren Liquids zweifelhafter Herkunft haben somit eine absolute Kontrolle über die Konsumenten. Statt dass sich jeder sein Dampfergerät aussuchen kann, werden nun supersichere, müllproduzierende Geräte per Gesetz vorgeschrieben. Es gibt zwar schon Geräte die wenigstens einen guten Kick liefern, aber deren Nachfüllkartuschen sind ohne E-Zigarettensteuern schon jetzt doppelt so teuer wie das Rauchen herkömmlicher Zigaretten und werden in absehbarer Zukunft auch nicht billiger. Davon abgesehen möchten sich die meisten Dampfer nicht als Raucher fühlen und somit ist der Versuch Cig-a-like-Geräte vorzuschreiben ohnehin eine Beleidigung.

Notwendigkeiten und Forderungen der Konsumenten:

  • freier Zugang zu allen Liquid Inhaltsstoffen (Base/PG/VG/Aromen) in geprüfter Lebensmittelqualität
  • freier Zugang zu allen E-Rauch-Innovationen ohne Beschränkungen. Nicht adäquate oder riskante/gefährliche Produkte werden von Konsumenten ohnehin aussortiert und sind langfristig nicht Markttauglich (Gesetz des freien Marktes).
  • Prüfung durch TüV für alle im In- oder Ausland Hergestellten Akkus
  • Reinheitsgebot, verkaufsfertige Liquids dürfen nur noch die necessary five beinhalten (Nikotin,PG,VG,dest. Wasser, Aromen) Weitere Additive gehören sich aus Gründen der Verbrauchersicherheit verboten.

Man kann niemand vor sich selbst schützen. Jeder sinnfreie Versuch ist ein Verbrechen gegen alle anderen.

 

Wann wird die Tabakrichtlinie umgesetzt?

Die deutsche Bundesregierung hat bis zum 20.Mai 2016 Zeit eine nationale Regelung in Form eines Gesetzes auf den Weg zu bringen. Wird dies nicht geschehen so tritt ab genau diesem Stichtag die Tabakrichtlinie als Gesetz in Kraft was ziemlich viel Verwirrung stiften würde da dieser Text kein Juristisch adäquater Gesetzestext ist. Es ist alles sehr schwammig formuliert und ausserdem werden Gründe und Kriterien als Ursache genannt die nicht auf Fakten sondern Meinungen oder Befürchtungen beruhen. Somit könnten in diesem Fall die gesamte Tabakrichtlinie am Ende vor dem Verfassungsgericht landen.

Beispiel:

Die Mitgliedstaaten überwachen die Entwicklung des Markts für elektronische Zigaretten und für Nachfüllbehälter, ein schließlich etwaiger Hinweise, dass ihre Verwendung unter Jugendlichen oder Nichtrauchern als Einstieg in die Nikotin Abhängigkeit und letztlich in den herkömmlichen Tabakkonsum dient.

Quelle : Amtsblatt L127 zur EU-Tabakrichtlinie Seite 28 abschnitt (7) iv

Jeder Dampfer weiß dass die „Einstiegbegründung“ Humbug ist und 99% aller Dampfer durch die E-Zigarette aufgehört haben Tabakwaren zu konsumieren und diese wollen auch nicht mehr Gefahr laufen wieder damit anzufangen. Um abermals die Zahl zu benennen: geschätzte 3 Millionen Dampfer allein in Deutschland, Stand: 2015. Etwa 15% der Raucher aus dem Jahr 2005 sind in einer Dekade auf die E-Zigarette umgestiegen. Glückselig sind die Eltern deren Kinder so dumm waren mit der E-Zigarette anstelle der herkömmlichen Tabakwaren anzufangen. Die Folgewirkungen sind nicht mehr zu vergleichen. Es wird immer vorgeschoben das die ach so tollen Aktionen der Tabakpräventionsstellen der Grund wären warum so viele Menschen das Rauchen aufgehört haben. Ja sie haben mit dem Tabak aufgehört aber nicht mit dem Inhalieren und die meisten wollen dies auch gar nicht und mit Tabakprävention hatte dies nun mal gar nichts zu tun……………………

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet jedoch bereits an einem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/40/EU.

Für weitere Informationen zum neuen Tabakerzeugnisgesetz bitte hier klicken.